20. Februar 2024

Aus zwei mach eins?

Schon seit längerem arbeiten die Gemeinden St. Markus und Boxhagen-Stralau zusammen, wobei sich diese Zusammenarbeit zunehmend vertieft hat. Wir bilden nicht nur einen Pfarrsprengel, dem die Pfarrstellen zugewiesen sind, sondern beschäftigen auch gemeinsam Mitarbeitende im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, im Küstereidienst und in der Kirchenmusik. Keine der beiden Gemeinden für sich allein wäre in der Lage, hier noch attraktive Stellen anzubieten. Ehrenamtliche Liturginnen und Liturgen aus beiden Gemeinden gestalten Gottesdienste in Kirchen und Kirchsälen der jeweils anderen. Seit Januar 2024 werden die beiden Gemeinden durch einen gemeinsamen Bevollmächtigtenausschuss (BVA) geleitet.

Nach dieser Entwicklung ist es nur konsequent, dass der BVA nun darüber nachdenkt, aus den zwei Gemeinden eine zu machen, also zu fusionieren. Angestrebt wird diese Fusion für den 1. Januar 2025, damit die Gemeinden als eine an den Gemeindekirchenratswahlen Ende 2025 teilnehmen können – jede für sich war im Herbst 2022 daran gescheitert, eine Wahl mit einer ausreichenden Zahl von Kandidat*innen auf die Beine zu stellen, weshalb der Kreiskirchenrat einen BVA einsetzen musste. Das soll sich nach Möglichkeit nicht wiederholen.

Fusionspläne lösen auch immer Ängste aus. Werde ich in der neuen Gemeinde noch Gottesdienste an dem mir vertrauten Ort besuchen können? Geht der menschliche Kontakt zu anderen Gemeindegliedern in der größeren Einheit verloren? Heißt Fusion nicht meistens nur Abbau?

Wer – wie ich – Gottesdienste in beiden Gemeinden besucht und gefeiert, das Gemeindeleben der anderen gesehen hat, wird diese Ängste verlieren. Und wird Fusion mit der Erwartung und Hoffnung verbinden, dass sie nicht Abbau, sondern Ermöglichung bedeutet. Ermöglichung von Stärkung des Vertrauten und von Schaffung von Neuem, von Wachsen und von Miteinander in einer größeren Gemeinschaft. Denn egal, ob wir in zwei Gemeinden oder in einer leben: Wir gehören ohnehin zu einem Leib.

Der BVA möchte sich aber den Ängsten und Fragen stellen. Deshalb laden wir die Mitglieder beider Gemeinden zu Gemeindeversammlungen ein, auf denen wir informieren, vor allem aber zuhören wollen. Für die Gemeinde St. Markus soll die Gemeindeversammlung am 16. April 2024 im Andreas-Kirchsaal und für die Gemeinde Boxhagen-Stralau einen Tag später in der Offenbarungskirche stattfinden, jeweils um 19 Uhr.

Wenn es zu einer Gemeindefusion kommen sollte, braucht das Kind auch einen Namen. Auch da sind Sie gefragt: Senden Sie Ihre Idee für den Namen der neuen Gemeinde bis Ende April per Brief oder Mail an eines der beiden Gemeindebüros. Wenn der BVA auch nach den Gemeindeversammlungen an einer Fusion festhalten sollte, wird er auf seiner Sitzung im Mai aus den eingesandten Vorschlägen drei auswählen und zur Abstimmung stellen.

Ralf Fischer
Vorsitzender des BVA St. Markus-Boxhagen-Stralau